Schule kann herausfordernd sein, gerade nach dem Auf und Ab, das während und in Folge der nun zweijährigen Coronapandemie entstanden ist.

Die Folge: Immer mehr Kinder und Jugendliche benötigen im Bereich des schulischen Lernens zusätzliche Unterstützung, um den schulischen Alltag gut bewältigen zu können, um effektiv, möglichst ruhig und konzentriert lernen zu können.

Hinzu kommt, dass sich das Angebot in den Schulen im Zuge der bereits vor Jahren beschlossenen und politisch gewollten Entwicklung weg von sonderpädagogischen Förderschulen und hin zu schulischer Inklusion entwickelt. Heißt im Klartext: Vorhandene Förderschulen werden zwar zum Teil noch toleriert und können bestehen bleiben, doch geht die Tendenz zum gemeinsamen, inklusiven Unterricht. Auch Schüler:innen, bei denen offiziell ein sonderpädagogischer Bedarf festgestellt wurde, sollen standardmäßig die sogenannten Regelschulen besuchen.

Dadurch ergibt sich ein um 156% gestiegener Bedarf seit 2009, wie das statistische Bundesamt DESTATIS in einer Pressemeldung im Mai 2021 mitteilen ließ. (Quelle: https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2021/05/PD21_N027_221.html )

Der vorhandene Förderbedarf der Schüler:innen soll dann eben unter anderem durch geeignete Schulbegleiter:innen, bzw. Integrationshelfer:innen aufgefangen und bedient werden. Förderschwerpunkte können beispielsweise in den Förderbereichen Lernen, sozial-emotionale Entwicklung oder auch körperlich-motorische oder geistige Entwicklung liegen.

Das Hauptanliegen der Bewegung hin zur Inklusion besteht daraus, dass auch Menschen mit Förderbedarf oder diversen Einschränkungen „ganz normal“ an den Angeboten der Gesellschaft teilnehmen können. Das Schlagwort lautet daher „gesellschaftliche Teilhabe“, oder eben:

Inklusion.

Kategorien: Allgemein

Kommentar verfassen

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.