Der Bereich der Verselbstständigung für Jugendliche und junge Erwachsene spielt bei iNFA eine wichtige Rolle. Was diesen Bereich ausmacht haben wir Vanessa gefragt, sie leitet den Verselbstständigungs- oder auch Care Leaving Bereich bei iNFA.
Was ist mit Verselbstständigungs-Prozess überhaupt gemeint?
Vanessa: Die Verselbstständigung umfasst bei iNFA konkret den Prozess des Übergangs aus dem stationären Setting, wie zum Beispiel einer Wohngruppe, hinein in ein eigenständiges Leben. Dieser Prozess wird auch als Careleaving beschrieben.
Ist das Arbeitssetting anders als in der “klassischen Wohngruppe?”
Vanessa: Ja, denn es ist ein besonderes Arbeitssetting. Nicht nur Erziehung, sondern Beratung und Coaching sind tragende Kompetenzen, die es miteinander in Einklang zu bringen gilt. Die Verselbstständigung umfasst auch systemisches Arbeiten und systemische Erkenntnisse, vor allem im Bezug auf die Bewältigung des Lebensalltags.
Wie alt sind die Jugendlichen im Verselbstständigungsbereich?
Vanessa: In der Regel arbeiten wir hauptsächlich mit der Klientengruppe der jungen Volljährigen von 18 bis 21 Jahren. (Den rechtlichen Rahmen hierfür bildet v.a. §34 SGB VIII i. V. m. §41 SGB VIII.)
Was macht den Verselbstständigungsbereich bei iNFA aus?
Vanessa: Dieser Wohnort ist ein eigener, selbst mitzugestaltender Lebensbereich für junge Heranwachsende. Mitwirkung und freie Entfaltung im Rahmen der stationären Jugendhilfe sind uns hier besonders wichtig.
Wir geben Raum zur weiteren Gestaltung der Biografie und stellen die Weichen für das alleinige Leben im ersten eigenen Wohnraum.
Wir arbeiten mit den Jugendlichen auf Augenhöhe und schaffen einen Erfahrungsraum, indem die eigene Selbstständigkeit der Jugendlichen entwickelt werden kann. Denn Selbstbestimmung ist neben Autonomie und Identitätsentwicklung Prozess und Ziel gleichzeitig.
